Hallo Gäste,
da ist bei den Heinzl-Männern wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken. Die dargestellten Rechtsquellen sind, soweit erkennbar, mit Ausnahme von Hessen und dem Saarland allesamt veraltet. Der Überblick, der da verschafft werden soll, ist also ein falscher. In den übrigen 14 Bundesländern gibt es keine Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern bei Öllagerung im Wohngebäude (jedenfalls nicht, dass mir dergleichen bekannt wäre).
Ich möchte ja gerne mal wissen, ob die vorgenommene und vermutlich gezielte Falschinformation der Kunden durch die genannte Firma nicht irgendwie gegen andere (aber geltende) Gesetze verstößt.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof