Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Thomas K ä Hallo Forum,
bei einem Gebäude das nach den Anforderungen der VStättVO betrachtet werden muss stellt sich mir folgende Frage bei der Dimensionierung der Treppenräume.
Bei dem 3-geschossigen Gebäude befinden sich im 1.und 2, Obergeschoss jeweils 500 also insgesamt 1.000 Personen. Die Rettungswege aus dem Erdgeschoss sind unabhängig von den Obergeschossen.
Kann die Bemessung der notwendigen Treppen geschossweise erfolgen (2 Treppenräume je 2,4 m breite Treppen = 2 x 400 = 800 Personen je Geschoss) oder muss die Gesamtzahl der vorhandenen Personen in den Obergeschossen zugrunde gelegt werden, so dass bei den vorhandenen 1.000 Personen ein 3. Treppenraum bzw. eine zusätzliche Außentreppe erforderlich wird ?
MfG
Thomas