Hallo Herr Köppen, hallo Herr Bärschmann;
Herr Bärschmann hat Recht, die "Feuerschutztüren-Baunorm" 18082 wurde zum 31.12.003 zurückgezogen, ohne Übergangsfristen. Hintergrund: die Bauart war ohne 3-seitige Türdichtung und widerspricht so der Forderung nach "dichtschließend", entsprechend der MBO und der meisten LBOs. Zudem ist der Eigenbau n. DIN wesentlich teurer, als die Serienprodukte im Markt. Deshalb wurde von Seiten des DIN keine Notwendigkeit der Überarbeitung der DIN 18082 (T30-1) gesehen. (Übringens, die andern FS-Türen-Baunormen DIN 18081 (T90-1) und 18083 (T30-2) sind bereits seit 1974 zurückgezogen, Türe aber im Bestand noch zu finden.)
Als Nächstes wäre die Zurückziehung der DIN 18093 Feuerschutztüren-Einbau fällig, doch entweder hat das beim DIN noch keiner gemerkt, oder sie bringt noch genügend Geld in die Kasse. Feuerschutztüren gibt es nur noch als nicht geregelte Bauprodukte und der Enbau muss immer nach Zulassung (Brandschutz) oder Prüfzeugnis (Rauchschutz) erfolgen. Die zitierten DIN 4102,T5/DIN EN 1634-1 und DIN 18095/EN 1634-3, sind nur Prüfnormen zur Feststellung der Eignung nicht geregelter Bauprodukte/Türen.
Richtig sind auch die Ausführungen zu Absatz 2 von Herrn Bärschmann (Bestandsschutz), jedoch mit der Einschränkung, dass zu prüfen ist, ob das teilweie geforderte "dichtschlißend" eingehalten wird/wurde. Wurden Feuerschutztüren nach alter DIN eingebaut (ohne 3-seitige Dichtung), waren diese ggf. zum Einbauzeitpunkt schon ein Verstoß gegen die Auflagen der LBO und somit ist auch kein Bestandsschutz gegeben. Spätestens nach dem Erscheinen der DIN 18095-1 (Nov. 1988) war der Begriff "dichtschließend" normativ geregelt (im Anhang an die Norm); NRW hatte auch bereits zuvor schon eine gültige Definition in der LBO, bzw. Erläuterung zur LBO;
Anmerkung: Die Bauregelliste ist aber dennoch ein sehr kompliziertes Werk und manchmal sucht man sich wirklich dämlich darin; ich habe auch immer wieder meine Probleme damit; hier wäre es schön, wenn nicht immer nur die neue Liste erscheint, sondern auch begleitet würde von einer Liste mit Begründungen für die Aufnahme oder Streichung von Regelwerken und einer Übersicht der Veränderungen mit Hinweisen auf Ersatz;
mfg
der Feuerteufel