Hallo Wende!
Erst einmal danke für die Antwort.
Zu 1)
Ich verstehe die Antwort so: 1 Seminarraum < 100qm / Geschoss => keine Versammlungsstätte. Genauso sehe ich es eigentlich auch. Aber was ist denn, wenn ich nun - sagen wir - in einem Geschoss zwei Seminarräume jeweils mit 40qm habe. Ist das dann eine Versammlungsstätte? Macht ja eigentlich keinen Sinn, da die Personenzahl ja nicht größer ist als in EINEM 99qm großen Raum. Aber nach der VStättVO wäre es m.E. so, oder?
Zu 2)
D.h. die Seminarräume müssten bei einer gemeinsamen Rettungswegführung auch als Versammlungsräume bewertet werden, obwohl in der Erleichterung für Seminarräume nicht von Versammlungsräumen in ANDEREN Geschossen gesprochen wird.
Zu 3)
Hier meinte ich die Begründung zur VStättVO. Hier der Wortlaut:
"Nur Seminarräume
==> mit Sitzplätzen an Tischen und nicht mehr als 100 m? Grundfläche
in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen anderer
Fortbildungsträger fallen gem. Nr. 2 b) nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Voraussetzung ist aber, dass sie keine gemeinsamen Rettungswege mit anderen Versammlungsräumen in demselben Geschoss haben. Auch Seminarräume, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 2 b) erfüllen, sind andere Versammlungsräume. Damit fallen Gebäude, z.B. Institutsgebäude von Hochschulen, die einzelne,
==> auf verschiedene Geschosse verteilte Seminarräume (mit jeweils nicht mehr als 200 Besucherinnen und Besucher) haben,
nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, obwohl ihre Rettungswege aber über einen gemeinsamen Treppenraum führen. Wegen der Möblierung mit Tischen und Stühlen und der erforderlichen Bewegungsflächen fassen Seminarräume nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nur etwa 50-90 Personen. Von der Gefahreneinschätzung können sie
ähnlich wie die Unterrichtsräume von Schulen betrachtet werden."
Wie kommt man hier in der Begründung nun auf 200 Personen, wenn die Seminarräume maximal 100 qm bei eine Bestuhlung an Tischen ( 1Pers./qm => 100qm = 100 Personen) haben dürfen?
Die Begründung finde ich somit und auch in Verbindung mit meiner Frage 2 irgendwie unschlüssig. Oder verstehe ich das ganze einfach nicht (was natürlich auch gut sein kann!)?