Hallo,
spätestens seit dem Flughafenbrand ist allen klar, dass ein Fahrkorb eines P-Aufzuges einen verrauchten Abschnitt nicht anfahren sollte.
Müssten, beim Vorliegen solch einer Gefahr nicht alle P-Aufzüge insbesondere die in med. Einrichtungen oder in Heimen, mit einer Schaltung ausgerüstet werden, die ein Anfahren eines verrauchten Geschosses verhindert?
Wo steht das genau? In der 12.GPSGV habe ich genauso nichts passendes gefunden wie in der 95/16/EG. Die DINEN 81-28 spricht dieses Thema auch nicht an.
Hat man denn Bestandsschutz für alte Aufzüge?
`s wäre schön, wenn ich hier einen "Aufzugsexperten" finden würde!
Gruß
Brand