Bundesland: Schleswig-Holstein Autor: Miro ä Hallo,
in einer 3 geschossigen Schule (Sonderbau) in Niedersachsen wurde festgestellt, dass die Löschwasserleitung den vorgeschriebenen Mindestvolumenstrom von 100 l/min nicht abdecken kann.
Es soll im Kellerbereich eine Druckerhöhunganlage in einem Kellerraum (Wasseranschlußraum) nachgerüstet werden.
Folgende Fragen:
- Welche brandschutztechnischen Anforderungen sind an die
Umschließungswände des Raumes sowie der Tür zu stellen in
dem die Druckerhöhunhgsanlage aufgestellt wird?
Wo finde ich etwas darüber?
Meine Auffassung: Wände F 90 A/Tür T 90 oder nur T 30?.
- Reicht ein Funktionserhalt von E 30 aus oder muss ich
E 90 für die im Kellerflur verlaufenden Versorgungs-
leitungen zum NSHV zu wählen?
Meine Auffassung : E 90.
- Muss der NSHV auch gem. LAR in E 30 oder E 90 ausgeführt
werden? Die NSHV befindet sich in einem separaten
Installationsraum in dem keine zusätzliche Technik
aufgebaut ist.
Wenn keine zus. Technik in dem Raum vorhanden ist, dann
kann ich auf den Funktionserhalt verzichtet werden, wenn
die Wände F 90 A sind und die Tür T 90, oder reicht T 30
aus?
Über Ihre Anregungen würde ich mich freuen.
Gruß aus dem Norden.
Miro