Hallo Herr Bußmann,
"die Nutzer des Aufzugs sollten vor giftigen Rauchgasen geschützt werden. Das ist AUCH bei außenliegenden Schächten so."
Das "auch" bezieht sich auf andere Aufzugsschächte, also AUCH innenliegende.
Eine Rechtsgrundlage ist die BayBO auf die man sich beziehen kann. Die DIN VDE ist eher private Meinungsäußerung, wird evtl. später mal a.a.R.d.T., ist meines Wissens aber nicht eingeführt.
Der Optimalfall ist, dass bei Rauchmeldung im Schacht der Aufzug im nächstliegenden Stockwerk anhält, die Türen öffnet und sich abschaltet. Die BMA sollte im Gebäude akustischen Alarm auslösen und die RWA des Aufzugschachts öffnen.
Sicherlich sollten die Nutzer des Aufzugs diesen im Brandfall besser erst gar nicht betreten. Dies können Sie aber nur wissen, wenn der Brand bzw. Rauch zuverlässig gemeldet wird.
Wenn Sie freilich jemanden auf der Baugenehmigungsbehörde oder einen Brandschutzsachverständigen finden, der sagt, dass der Aufzug komplett ohne Rauchsensoren auskommt und der Rauchabzug entfallen kann, dann dürfen Sie das auch so bauen, wenn Sie es mit sich vereinbaren können.
Nicht nur aber AUCH Gruß
W. Backhaus