Hallo,
ich brauche mal wieder eure Meinungen.
Folgende Situation:
Gebäude KG, EG, 1 OG, DG und jetzt Ausbau des Spitzbodens.
Gebäude wird damit Gebäude mittlerer Höhe.
Das ganze 2 mal, jeweils eine auf beiden Seiten des Treppenraumes.
Dachgeschoß und Spitzboden bilden eine Nutzungseinheit mit einer offenen, inneren Wendeltreppe. Diese Nutzungseinheit hat jeweils im Dachgeschoß und im Spitzboden einen Zugang zum Treppenraum.
Der Spitzboden hat kein Rettungswegfenster zu einer für die Feuerwehr erreichbaren Stelle. Die Rettugswegsituation wird für den Spitzboden wie folgt dargestellt:
1. Rettungsweg über den Treppenraum
2. Rettungsweg über die innere Geschoßverbindung in das Dachgeschoß und dann ans Fenster
Das dürfte in der Regel so auch gut funktionieren.
Aber was ist mit folgendem Szenario:
Brand in dieser Nutzungseinheit im Dachgeschoß.
Eine sich dort aufhaltende Person flüchtet über den Treppenraum und läßt die Türe offen. Der Treppenraum verraucht, der Rauch dringt nun auch über die offene, innere Verbindung in den Spitzboden.
Die Flucht über den TR geht nicht... die Flucht in das Dachgeschoß (dort brennt es) ist auch nicht ratsam. Im Spitzboden gibt es keinen weiteren Rettungsweg.
Nun die Fragen:
1. Zulässig (nach Baurecht NRW)?
2. Sollte man so etwas zulassen?
3. Wie könnte man ein fehlendes Rettungswegfenster wie in diesem Fall kompensieren (z.B. wäre eine dicht- und selbstchließende Türe im DG die Lösung .... wird sie im Bedarfsfall funktionieren?)
Bin mal gespannt.
Gruß
Wolfgang Cordier