Hallo Feuerteufel,
die Oberlichter sind im Treppenraum, an den Büros direkt anschließen (Türen T30 Bestand), sowie im anschließenden notwendigen Flur, an dem weitere Büros liegen, als Oberlichtband ausgeführt.
Die Wände sind aus Stahlbeton 11,5 cm, beidseitig verputzt.
Die Oberlichtbänder haben eine BH von 2,18 m ab OKFF.
Sie sind ca. 48 cm hoch und schließen an einen Unterzug der Stahlbetondecke an.
Die Glas-Anschlüsse an Brüstung und Unterzug sind mit U-Profil-Schienen realisiert. Diese Anschlüsse sowie die Stöße zwischen den Scheiben entsprechen offensich nicht der DIN 4102. Die Glasqualität nach DIN muss ich vor Ort nochmal prüfen.
Baujahr war ca. 1975 mit diesen Oberlichern. Erweiterungen des Gebäudes (Aufstockung inkl. Treppenraum) war ca. 1993.
Aus der Planungsphase des 2. Bauabschnittes (Aufstockung) fand ich ein Protokoll(1991), in dem mit dem Bauordnungsamt abgstimmt wurde, dass die bestehenden Treppenraum-Stahlbetonwände F90-, jedoch keine Brandwandqualitäten besitzen, aber als ausreichend betrachtet werden und Bestandsschutz genießen. Die Ausführung der Oberlichter in G30 im Treppenraum wurde als ausreihend befunden.
Wie gesagt, die zZ der Erweiterung gegoltene BayBO forderte Treppenraumwände im Sinne einer Brandwand, Flurwände feuerhemmend.
Kann denn Bestandsschutz für diese Ausführung der Oberlichtbänder in Treppenraum und notw. Flur heute noch gelten?
Grüße, Anke Meier