Bundesland: Hessen Autor: Stefan ä Liebe Kollegen,
habe folgendes Problem:
wir haben eine gewerblich genutzte Küche an der sich 3 weitere Räume OHNE brandschutztechnische Abtrennung befinden (Trockenlager, Umkleide Küchenpersonal und Kühllager). Jetzt ist es vorgesehen die Küchenabluft durch diese Räume zu führen.
Habe ich bei der Durchführung durch die Räume nun Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse?
Die MLÜAR sagt dazu folgendes:
"Sie müssen vom Austritt aus der Küche an mindestens die Feuerwiderstandsklasse L 90 aufweisen,.."
Ist mit Austritt nun der Brandabschnitt oder die Küche selbst gemeint?
Gruß
Stefan