Liebe Kollegen,
eine schlechte Treppe ist grundsätzlich nicht in Ordnung, da muß der Verantwortliche nachbessern. Eine im Sinne der DIN 18065 "gute" Treppe, auch dann, wenn sie gewendelt ist, ist k e i n Verstoß gegen allgemeine Regeln der Technik weil diese Norm als R.d.T. anerkannt, auch bauaufsichtlich eingeführt ist.
Arbeitsrecht ist dem Wandel unterworfen und auch Arbeitsrecht als öffent- liches Recht ("Arbeitsschutzrecht" / Bundesrecht) unterliegt dem Bestandsschutz nach Art. 14 GG. Versicherungsrecht bedarf der Vereinbarung. BG Recht wiederum ist ebenso öffentliches Recht und dei Versicherung des Arbeitnehmers kraft SGB zwingend gegeben. Nur dann, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Mitarbeiter gefährdet, kann es Rückgriff geben, was eine BG als Versicherung der Arbeitgeber nicht so leicht tut.
Ih finde es ein bißchen schade, daß wir gut begehbare gewendelte Treppen jetzt kaputt reden und dann auf abenteuerliche Leiterlösungen kommen.
Denn wenn eine gerade Treppe nicht hingeht ... kommt die Leiter, wenn ich die runde Treppe verteufele.
D a s s die gewendelten Treppen mehr Unfälle produzieren als gerade Treppen, liegt in der Eigenheit unterschiedlicher Stufenbreiten begründet. Ist aber auch kein Naturgesetz, gute gewendelte Treppen kann man schon auch gut und sicher gehen. mfg Franz Schächer