Ich bin verwirrt!? MVStättVO? Verkaufsstätte?
Ich nehme an, Sie meinen die M-VkVO!?
"Hier steht jedoch eindeutig unter § 10 (3) Der erste Rettungsweg darf, soweit er über eine Ladenstraße führt, auf der Ladenstraße eine zusätzliche Länge von höchstens 35 m haben, wenn die Ladenstraße Rauchabzugsanlagen hat und der nach Absatz 1 erforderliche zweite Rettungsweg für Verkaufsräume mit einer Fläche von mehr als 100 m? nicht über diese Ladenstraße führt."
Also 35 Meter.
Tatsächlich kann man die Rettungsweglänge wie folgt theoretisch auf über 100m verlängern:
aus dem Verkaufsraum auf eine Ladenstraße (25m) weiter auf einer Ladenstraße (35m) von dort in einen notwendigen Flur (35m) von dort in einen Treppenraum, von diesem in eine Treppenraumerweiterung (Fluchttunnel)(35m)
Summe der Wege: 25m + 35m + 35m +35m = 130m!
Aber der Rettungsweg auf der Ladenstraße beträgt maximal 35m...