Autor: Paula Hallo Thomas,
in der Liste der technischen Baubestimmungen steht zumindest für Bayern auf Seite 105 (siehe Internetseite der OBB)eine Zusammenstellung, d.h. eine Erläuterung, was in Bayern darunter zu verstehen ist. Aber auch in der BayBO Art. 24 steht´s drin. Das gilt analog auch für NRW.
Gruß Paula