Guten Morgen!
In einem besonderen Hotelprojekt in Bayern soll mindestens eine Suite über drei Geschosse führen, die im gleichen Haus vorgesehene "Betriebsleiterwohnung" sogar über 4 Geschosse. Decken sind auf Grund der Gebäudeklasse fb auszuführen. Aus jedem Geschoss dieser Einheiten sind zwei unabhängige RW möglich, wobei einer davon über offene innere Treppen führen soll.
BayBO Art. 29 Abs. 4 i. V. m. Art. 33 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 begrenzen derartige Konstruktionen auf höchstens 2 Geschosse.
Sind Kompensationen denkbar oder schon ausgeführt, die die oben dargestellte vorgesehene Nutzung ermöglicht?
Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.
Schöne Grüße
Peter