Ja kann ich mir durchaus vorstellen, den Kopfbau auch als Industriebau einzustufen, gemeinsam mit der Halle, auch ggf. bei Teilnutzung z.B. als Büros.
Eine Vorraussetzung wäre für mich, dass die Geschosse des Kopfbaus charakteristisch für einen Industriebau sind, d.h. die einzelnen Geschosse sind übersichtlich ohne bedeutende Raumteilung.
Die Rettungswegsituationen sollten klar und eindeutig sein (2 bauliche Rettungswege in allen Geschossen).
Ich kann mir aber auch einzelne Geschosse vorstellen, die zum Beispiel der Halle zugeordnet werden können (Beurteilung nach Indbau, Rest wenn brandschutztechnisch getrennt nach BauOrdnung).
Ich habe hier vermutlich etwas ähnliches.
erdgeschossige Halle + 2-geschossigen Bürobau.
Im EG ist Büro in Verbindung mit Halle (ein Brandschutzbereich), Beurteilung nach Indbau).
Im OG (Büro) hier brandschutztechnische Trennung vorgenommen...
mfg