Autor: Andreas Beuscher Guten Tag,
aus der Fragestellung lese ich u.a.:
Ändern sich durch die Verbindung (Witterungsschutz) verschiedener Gebäude die Brandabschnitte ?
Aus meiner Sicht:
Sofern die Gebäude mit brennbaren Materialien verbunden werden, wird aus den beiden Brandabschnitten einer.
Sofern die Gebäude mit nichtbrennbaren Materialien untereinander verbunden werden, verbleibenden auch getrennte Brandabschnitte.
Voraussetzung: Die durch einen Brand mögliche entstehende Wärme kann trotz der Überdachung abgeführt werden.
Die mögliche ?geeignete Nutzung? sehe ich davon abgekoppelt. Prüfen ob Versammlungsstätte, oder ob einer Büronutzung noch zugehörig (z.B. Grillfest der Belegschaft). Ggf. Antrag auf Nutzungsänderung
Weil die Verbindung unterschiedlicher Brandabschnitte immer wieder vorkommt, billig auf die Meinungen der Kollegen sehr gespannt!
Mit freundlichsen Grüßen
A. Beuscher