Autor: Ralf Grüß Gott Reinhard,
ich glaube der Kollege hat folgendes gemeint:
Die Tiefgarage teilt die Gebäudeklasse des Wohngebäudes und ist nicht automatisch als unterirdisches Gebäude Gebäudeklasse 5. Also Wohngebäude Gkl 3 auf Tiefgarage: TG auch Gkl 3.
Aber wieso Sonderbau? In der BayBO 97 waren Garagen >1000 m? Sonderbauten. In der BayBO 2008 ist das nicht mehr der Fall. Und deine Mittelgarage war sowieso nie Sonderbau...Unter dem Strich ist es übrigens egal, weil bei Mittel- und Großgaragen in der BayBO 2008 der Brandschutz ohnehin geprüft werden muss.
Nur beim Standsicherheitsnachweis gibt es einen Unterschied: Bei TG als Gkl 5 wäre die Statik durch Prüfsachverständigen zu prüfen. Wenn die TG als Teil des Wohngebäudes z.B. Gkl 3 ist, wäre das nicht unbedingt der Fall (nur bei negativem Kriterienkatalog).
Zum Schluß: Die GaStellV ist natürlich anzuwenden, weil die speziellere Vorschrift. Das hat mit Sonderbau oder Gebäudeklasse gar nix zu tun. Die BayBO ist in der TG nur anzuwenden, wenn irgendwas in der GaStellV nicht geregelt ist.
Tja, soweit zur völlig neuen und noch mehr vereinfachten BayBO
Gruß, Ralf
PS: Tapfer bleiben!