Hallo allerseits -
ich würde mal immer im Hinterkopf behalten, daß in dieser industriellen / gewerblichen Nutzung eine RauchABLEITUNG (man beachte die feinen Unterschiede "Rauchableitung" - "Rauchabzug" usw.)erforderlich ist, nicht z.B. eine frühzeitige aktive Entrauchung oder Rauchfreihaltung (von Rettungswegen).
Es soll also für die Feuerwehr während des Brandes oder danach eine Möglichkeit bestehen, Rauch nach draußen zu befördern, um bessere Sichtverhältnisse zu schaffen und die Brandbekämpfung zu unterstützen.
(vg. offizielle "Erläuterungen zur MIndBauR)
Insofern sind hier in Abstimmung mit der BSDS evtl. auch Lösungen möglich, aus einem innenliegenden Hallenschiff mal indirekt, also über die Tore von angrenzenden Hallenschiffen, den Rauch rauszubefördern, auch unter Zuhilfenahme mobiler (Groß-)Lüfter, oder einfach als Querlüftung zwischen Toren.
M. Koeppen