Hallo,
geschrieben von Rupi
"um den Holzhändlern ihr langweiliges Leben auch interessanter zu gestalten und ihnen etwas zum Lesen zu geben"
LOL*
Deswegen hab ich ja auch vom langweiligen Holzhändlerssohn zum Brandschützer umgeschult ;-)
Wenn ich überleg, dass mein Papa, vor lauter Langeweile nicht gewusst hat, was er wochentags von früh 7 bis abends um 8 und die veieln Wochenendstunden hätt machen sollen, neben Verkaufsgespräche führen, Angebote schreiben, Brettle zuschneiden, Lieferscheine schreiben, Maschinen vergeben und zurückkommende kontrollieren, Preislisten schreiben und kalkulieren, stundenlange Beratungsgespräche haben mit zankenden Ehepaaren wo er einen Eichenboden will und sie einen Buchenboden aber beiden alles zu teuer ist, sich mit Reklamationen ärgern, .....
DANN - ja dann hätt er auch sicher gern was übern Brandschutz gelesen (natürlich zusätzlich zu seiner jahrelangen Tätigkeit als Gruppenführer in einer größeren Feuerwehr ;-))
Ganz ehrlich, wenn man nicht gerade eine unbelichtete, ungeheizte Stahlhalle mit Schraubenlager in Metallkisten hat, wird sich die Holzhandlung nicht wesentlich vom Kunststofflagerbetrieb oder der Textilhandlung unterscheiden. Da sich nicht alle Betriebe pauschal über einen Kamm scheren lassen, ist das Beste eine individuelle Brandschutzordnung in Anlehnung an Teil B mit den üblichen Hinweisen zur Brandverhütung, Sauberkeit am Arbeitsplatz, (Holzstaub!), anständige (geprüfte) Maschinen, saubere Installation, usw.
Wichtig wäre noch auf ein GESUNDES MASS GEEIGNETER Feuerlöscher hinzuweisen, weil es soll ja eine Holzhandlung bleiben und nicht wie nach dem Willen der Vollbrand-BGR und der Löscher-Verchecker eine Feuerlöscherhandlung mit dezenten Holzhandelsanteilen werden ;-)
Die VdS 2029 gibt zwar einige Anregungen, ist aber insgesamt eher für Säge- und Hobelwerke interessant weil sie hauptsächlich auf ver- und bearbeitende Betriebe eingeht.
Grüßla,
Franz-Peter