Liebes Forum!
In einer genehmigten Versammlungsstätte mit ca. 2500 m? soll ein Event zur Präsentation von fünf PKWs geplant werden. Es wird ein Filmchen gezeigt, dann fahren die echten Wagen durch einen Stoff-Tunnel (fast 100m lang) auf das Publikum zu (ca. 100 geladene Gäste, Sitzplatzreihen). Anschließend gehen die Gäste durch den Tunnel zum anderen Ende der Halle an Esstische.
Meine Fragen:
1. Die Tunneldecke wird aus schwerentflammbarem Stoff ausgebildet, die Seitenwände ebenso. Ist es zwingend, dass das Tuchmaterial das Kriterium nichtbrennend abtropfend erfüllt? Oder handelt es sich um eine Ausschmückung §33/5 und es reicht schwerentflammbar? In der Tunnelwand sollen offene Bereiche zum Flüchten bleiben. Neben der Tunnelwand verbleibt rechts und links 1,20m zur Gebäudeaussenwand als Fluchtweg.
Hat jemand eine Idee?
2. Und wo finde ich etwas zur Betankung der Autos? Es dürfen Autos in der Halle ausgestellt werden, das ist vermutlich aber etwas anderes als wenn sie fahren.
Viele Grüße!
Jenny