Ja.
gesetzliche Grundlage: LBO-NRW, Abschnitt II - Bauprodukte und Bauarten(nehme an, Wesel gehört nach NRW?), in Verbindung mit der Bauregelliste /Bauproduktengesetz und eingeführten Technischen Baubestimmungen;
Jeder Schott ist demnach dauerhaft zu kennzeichnen (einseitig ist ausreichend); Erleichterungen der M-LAR sind zu berücksichtigen; d.h. Einzelkabel (Deffinition nach Kommentar zur M-LAR beachten), die Durchgeführt werden, sind demnach nicht als Schott zu werden;
mfG
der Feuerteufel