in diesem konkreten Einzelfall würde ich die Anforderungen auch nicht zu hoch treiben, wir sind aber in einem Veränderungsprozess, der hier angemessene Antworten verlangt.
"Früher" (und das ist noch gar nicht so lange her !) blieben Behinderte zuhause. "Heute" und "morgen" sind sie Teil unserer Gesellschaft und Teil der Veranstaltungen. Und das ist g u t so. Aber wir haben uns weder bei Wohn- und Individualbauten noch bei Versammlungsstätten auf die Flucht Behinderter eingestellt.
Es macht schon Schwierigkeiten, in einem Altenwohnheim zwei bauliche Rettungswege konsequent durchzusetzen, weil "Alten - Wohnen" ja "Wohnen" ist, kein Sonderbau, keine Zusatzanforderungen an die Rettungswege. Daß das völliger Unsinn ist, weil ich keine 30 Alte über eine Leiter runterbekomme, merke ich, wenn es heiß wird.
Als (eigenverant- wortlicher) Planer kann ich richtig planen und mich weigern, "Sparlösungen" zu machen, als Behörde oder Prüfsachverständiger tue ich mir schwer, weil das Gesetz formal und nur Mindeststandards fordert.
Wenn ich eine Kirche mit Heilungsgottesdiensten plane und dort 80 Schwerbehinderte zusammen kommen, kann ich der Kirche klarmachen, daß es stufenlose Ausgänge geben muß und die Schwerbehinderten sich n u r in diesem Bereich aufhalten dürfen.
Bei öffentlichen Veransatltungsräumen geht das mit Hinweis auf Gleichstellungsgesetz und Grundgesetz ("Jeder hat das recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" - J e d e r - Art 2 GG) machmal auch durch, in der neuen Hochhaus RiLi ist der Behindertentransport (statt Treppenflucht) jetzt eingebaut worden, sonst müssen wir noch umdenken, Lösungen finden und Bauherren überzeugen. Auch Behinderteneinrichtugnen und behindertenschulen sind eine herausforderung an den Brandschutzplaner ! mfg Schächer