Sehr geehrtes Forum,
folgende Situation beschäftigt mich:
an eine Halle (Schreinerei) mit ca. 1300 m? Grundfläche schließt im Außenbereich direkt, also ohne Abstandsflächen, ein überdachter Holzlagerplatz mit ca. 600 m? an. Die Wand zwischen Holzlager und Halle entspricht in ihrer Qualität einer Brandwand mit Überdachführung.
Nach BayBO sind Gebäude mit mehr als 1600 m? Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung Sonderbauten. Nach Art.2 (2) sind Gebäude als selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können definiert.
Zu meiner Frage:
Ist der überdachte Lagerbereich der Hallengrundfläche hinzuzurechnen und vergrößert sich damit die Grundfläche auf 1900 m? und wird zum Sonderbau?
Gruß
Markus Urban