Bundesland: Hessen Autor: Goebelkurze Situationsschilderung:
in ein bestehendes Denkmalgeschütztes Gebäude (Psychiatrische Klinik in Baden Württemberg) wird ein Aufzug über 3 Etagen, wovon eine Etage gegenüberliegend ist, eingebaut.
Der Aufzugsschacht endet im Erdgeschoß, darüber sind noch weitere 2 Vollgeschosse angeordnet.
Der Aufzugschacht bildet mit dem Treppenhaus einen gemeinsamen Brandabschnitt.
Frage:
Ist es notwendig eine Rauchabzugsöffnung im Aufzugsschacht
anzuordnen, die nach oben durch die anderen Geschosse führt,
oder besteht die Möglichkeit, über eine Öffnung zum Treppenhaus hin, den Aufzugsschacht zu entrauchen?
Das Treppenhaus hat im obersten Bereich einen entsprechenden
Rauchabzug.
Oder kann hier vollständig auf einen Rauchabzug verzichtet werden (Türspalte an den Schachttüren).
Die Kosten für eine Realisierung eines Rauchabzuges durch die
darüberliegenden Etagen, wären immens.
Für entsprechende Hinweise wäre ich sehr erfreut.