die Mehrfachnutzung ist die regel, nicht die Ausnahme. Leider lassen sich viele Eigentümer (Vereine, Gemeinden,Kreise, ...) auf dünnes Eis ein und gestatten die Nutzung (zivilrechtlich), ohne die baurechtlichen Konsequenzen zu beachten.
Es hat auch damit zu tun, daß bei Nutzungsänd Anträgen sehr oft über das Ziel hinausgeschossen wird und aus einer "gelegentlichen Nutzung" werden Lüftungsanlagen, flächendeckene Beleuchtung usw. vom Feinsten gefordert.
Wenn wir uns einig werden, daß eine Mehrfachnutzung s i c h e r sein muß, die Ausgänge unstreitig ausreichend sein und beleuchtet sein müssen, dazu Stufen- und Hindernisbeleuchtung, wenn es örtlich solche Hindernisse gibt a b e r "wenig" Si-Bel, wenn es stolperfrei bis zum Ausgang geht und k e i n e Betriebslüftung, dann kann man mit vernünftigem Aufwand aus einer "Schulturnhalle" / "Vereinsturnhalle" auch eine Versammlungsstätte machen. Und dann lassen sich auch mehr Vereine und Gemeinden darauf ein.
Drei tage vorher eine Veranstaltung abzusagen, die schon hundert mal in der Halle stattfand, ist sehr undankbar. Da würde ich auch eher zu Kompensationen neigen. Am Tag danach muß aber durch die Bauaufsicht eine eindeutige Verfügung kommen "so nicht mehr".
Wenn die Rettungswege wesentlich unterschritten sind, geht es nur mit Absagen, denn Leichen sehen nicht schön aus. mfg Schächer