Hallo Leute, folgende "Idee"
In der IndBauRL unter Ziffer 5.11 bzw. 5.11.1 Bedachungen steht explizit, ?Dachflächen (?) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2500 m? sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandabschnittes oder eines Brandbekämpfungsabschnittes über das Dach behindert wird. Dies gilt als erfüllt bei Dächern
- nach DIN 18234 ? 4 einschließlich Beiblatt 1 oder
- mit tragender Dachschale aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton)oder
- mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Nun zu meiner (theoretischen) Überlegung:
Beispiel 1:
Wenn ein Gebäude 5000 m? besitzt und in der Mitte eine Brandwand benötigt (welche 0.50 m über das Dach ragen muss), teilt sich das Dach in zwei Flächen mit 2500 m?. Somit sind m. E. die o. a. Anforderungen nach IndBauRL nicht zu erbringen
Beispiel 2:
Wenn auf einem 3000 m? großen Gebäude ein Penthouse mit einer Fläche von 500 m? (z. B. für Lüftungszentrale) ?sitzt? - mit einem Höhenunterschied (Dach Gebäude zu Dach Lüftungspenthouse), welcher als ?ausreichend? (was das bedeutet muss noch diskutiert werden), z. B. 5 m, anzusehen ist ? sind wieder Flächen von 2500 m? und 500 m? vorhanden. Somit sind m. E. die o. a. Anforderungen nach IndBauRL wieder nicht zu erbringen. Es wäre hier nun herauszufinden, was ?ausreichend? bedeutet, denn ein Dach das 1 cm höher ist, kann wohl nicht als separates Dach angesehen werden. Ein Dach das 5 m höher ist, kann m. E. wohl als separat angesehen werden. Somit muss ein Maß ?gefunden? werden, welches ?ausreichend? ist.
Beispiel 3 (Verallgemeinerung aus Beispiel 1 und 2):
Wenn auf einem Gebäude mehrere Penthäuser sitzen (mit den ?ausreichenden? Höhenunterschieden), können diese wie im Beispiel 2 von der Gesamtfläche abgezogen werden, um Flächen kleiner 2500 m? zu bekommen. Somit könnte rein theoretisch eine unendliche Große Fläche mit einer unendlichen Anzahl von Dachaufbauten auf viele Abschnitte, welche kleiner als 2500 m? sind, reduziert werden, um die Anforderungen aus der IndBauRL ?legal zu umgehen?.
Beispiel 4:
Wenn wie in Beispiel 1 eine Brandwand ausreicht, welche 0.5 m über das Dach ragt, wäre es mit ?Streifen? auf dem Dach möglich, auch Flächen kleiner 2500 m? zu erzielen und somit auf dem Dach ?Flächenbrandabschnitte? (keine Brandabschnitte) zu bekommen?
Beispielweise eine Kiesschicht mit ?ausreichender? Dicke und ?ausreichender? Breite oder ein Aufbau, welcher einer 0.5 m hohen Wand gleich kommt (aber unterhalb des Daches im Gebäude nicht vorhanden ist).
Konkretes Beispiel: Ein Gebäude wie in Beispiel 1 muss keine Brandwand besitzen und besitzt 5000 m?. Die Dachfläche nun mit einem ?Streifen? (welche definiert werden muss) unterteilen in zwei Abschnitte, welche kleiner ? gleich 2500 m? sind. Somit wiederum keine Anforderungen an das Dach nach IndBauRL (das könnte dann bei einem größeren Brandabschnitt auch mit mehreren 2500 m? ?Flächenbrandabschnitten? ausgeführt werden).
Somit wären, wenn meine Überlegungen richtig sind, sind ?Streifen? zu definieren (Material, Dicke, Breite, Höhe, etc.), die eine Einteilung oder Unterteilung in ?Flächenbrandabschnitte? zulässt.
(harte Bedachung aus BayBO, ist nach natürlich zu beachten).
Na?
Rupi