Hallo,
nein, keine Abweichung. Es sind keine Rauchschürzen oder gar Rauchschutzwände.
Das Eindringen von Rauch muss wirksam verhindert werden.
Die Sicken müssen mit nichtbrennbarem Stoff ausgefüllt werden, d.h die Wand muss allseitig geschlossen sein-sinngemäß auch für Rauchschürze.
(5.4, DIN 18232-2:2007-11)
Brand