Hallo Herr Funk,
ich kenne keine Schule, deren Türen zugesperrt genehmigt wurden. Also ist das Verriegeln in Fluchtrichtung durch keine Genehmigung gedeckt und unzulässig.
Wenn die Schultür von außen nicht zu öffnen ist, ist formal gleich, denn Flucht erfolgt von innen nach außen.
Die Verriegelung, daß man nicht mit dem einen Griff am Gehflügel ohne Hindernisse öffnen kann oder nicht mit einem Griff am Standflügel beide Flügel öffnen kann, ist unzulässig weil Fluchtweg.
"Leicht und ohne Hilfsmittel" heißt, daß ich ohne Schlüssel, ohne Werkzeug, und ohne Gewaltanwendung mit der gewöhnlichen Kraft, die mir zur Verfügung steht, die Türe ohne Beschädigung öffne. Klemmt irgend etwas, was ich erst zerstören muß, ist es "Essig".Als "zerstörungsfrei" gelten die Hauben, die extra zu Zerstören gedacht sind.
Die Panikstangen vor den Türen sind ideal, wenn eine Meute Erwachsener gegen die Tür drückt und diese nach dem Prinzip "der Klügere gibt nach" öffnet, bevor jemand zerquetscht ist.
Panikstangen sind unsinnig, wenn meist Einzelne irgendwo rauswollen. Sie drücken vuielleicht auf der Bandseite und bekommen das Ding gar nicht auf. Solche Stangen sind bei uns unüblich und es gibt (außer ganz wenigen Einzelfällen bei echter Massenpanik) keinen Grund sie einzusetzen. Die "modernen Gestaltungen" solcher "Stangen" verdecken den Zweck völlig und man steht eine Weile blöd schauend davor ... ging mir auch schon so ...
Als Eltern würde ich eine verriegelte Schule nicht akzeptieren. Es gibt schießwütige Deppen. Aber extrem wenige. Zum Glück. mfg Schächer