Hallo Gast,
auch mir ist keine begehbare zugelassene F30-Verglasung bekannt.
Ich erinnere mich an einen Fall, wo eine transparente feuerwiderstandsfähige und begehbare Geschossdecke gewünscht war (repräsentativer Bereich).
Die Einbausituation gab es her, dass unten die F-Verglasung eingebaut wurde und darüber die begehbare Verglasung ohne Brandschutzanforderung.
Ob das für Ihr Dach allerdings eine wirtschaftlich vertretbare Lösung sein kann, bezweifel ich.
Hier sollt über andere Möglichkeiten nachgedacht werden, die aber auf den Einzelfall abzustimmen sind.
Gruß
Matthias Bußmann