Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Bossmann ä Sehr geerhte Damen und Herren,
im Rahmen einer laufenden Planung herrscht im Büro
Verwirrung bezüglich der genauen Definition der
des Begriffs Garagennutzfläche. Wie genau definiert sich
die Fläche unter brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten?
Beinhaltet die Nutzfläche auch die Fahrgassen, oder sind
als Nutzfläche lediglich die Stellplätze anzurechnen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Bossmann