Autor: Norbert Bärschmann Hallo Rupi
Wenn Du ein neues Gebäude zwischen zwei bestehende stellst und diese drei dann zusmmenstehen, hast Du ein neues Gebäude. Bestandsschutz oder ähnliches kannst Du dann für den gesamten Gebäudekomplex nicht ansetzen.
Da Du aber die bestehenden Gebäude vom neuen durch Brandwände trennst (zu sehen wie brandschutztechnisch erforderlicher Abstand), ist alles Bestand was durch eine baurechtlich ordnungsgemäße Brandwand abgetrennt ist. Das bedeutet Du musst Deine Brandwände so errichten, dass diese das vorgegebene Schutzziel erreichen.
Wenn Deine Schutzzielerreichung (brandschutztechnische Trennung)von Bauteilen des jeweiligen Nachbargebäudes abhängen, musst Du diese Gebäudeteile ebenfalls ertüchtigen oder am neuen Gebäude entsprechende bzw. zusätzliche Maßnahmen vorsehen (statt 50 cm 1 m oder ggf. noch mehr als feuerbeständiges Dach ausbilden).
Ich hoffe dass mein Bild mit dem Orginal halbwegs übereinstimmt.
Gruß Norbert Bärschmann