Autor: Dr.-Ing. Thomas Maier Sehr geehrter Herr Ebert,
ergänzend zu meinen beiden Vorgängern möchte ich noch hinzufügen, dass mit Hilfe eines qualifizierten und prüfbaren Brandschutzkonzeptes (also
textliche Nachweise und Brandschutzpläne) immer Wege gefunden werden können, um die aus betrieblichen Gründen notwendige Layoutplanung umsetzen zu können.
Es ist allen Beteiligten i.d.R. klar, dass Schutzziele, die mit der Richtlinien VDI 3564 verfolgt werden, über das bauordnungsrechtlich erforderliche Mindestmaß deutlich hinausgehen, weil bei dem VDI-Ansatz ein Schwerpunkt auf den Sachwertschutz liegt. Abweichungen von der VDI 3564 stellen somit auch keine Abweichungen von den Vorschriften der bayerischen/fränkischen Bauordnung BayBO 2008 bzw. der IndBauRL (im Freistaat Bayern bauaufsichtlich eingeführt) dar.
Davon ausgehend, dass das Hochregallager einen qualifizierten Sprinklerschutz verfügt (also auch Regalsprinkler und eine abgestimmte Entrauchung), bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten nicht vorhandene feuerbeständige und raumabschließende Wände zu kompensieren:
- Abstand durch Freiflächen
- verdichteter Sprinklerschutz
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit und sehr gerne zu Ihrer Verfügung.
Dr.-Ing. Thomas Maier
Valentin Maier Bauingenieure AG
Am Weichselgarten 26, 91058 Erlangen