Ein denkmalgeschütztes Gebäude (EG plus 2, sowie DG ohne Aufenthaltsraum)soll in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden. Das Gebäude besteht nur als eine Nutzungseinheit, ist aber wegen seiner Fläche GKl.3.
Hier das Problem: Es gibt eine durchgängige Treppe, diese liegt aber nicht in einem abgeschlossenen Treppenraum, sondern erschlißet ganz klassich wie im Einfamilienhaus die Flure mit den Zimmern.
Die Fluchtweglänge aus dem 2.OG ist bis zur Tür im EG ins Freie gemessen um 1,65m überschritten. In wie weit ist das noch tolerierbar? (2.RW über Steckleitern)Welche Möglichkeit gibt es zur Frühalarmierung, die auch vom Landratsamt anerkannt wird? Eine Notleiter als Ersatz für den 1. Fluchtweg würde ich gerne wegen des Denkamlschutzes vermeiden.
Wer weiss Rat?
Jenny