Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier in NRW eine Industriehalle, die in Verkaufsfläche umgenutzt werden soll und dann unter die VkVO fällt.
In wie weit könne seitens des Bauamtes bzw. Brandschutzdienststelle Anpassungen an die VkVO verlangt werden.
D.h. Ist es z.B. technisch überhaupt möglich vorh. T30 Türen mit der Funktion Rauchschutz zu ertüchtigen?
Kann nachträglich (mit gerechtfertigtem Aufwand) eine Blitzschutzanlage installiert werden?
Brandmelder und ELA sind sicher leicht nachzurüsten und daher auch kein Thema.
Aber wie sieht es mit einer vorhandenen Lüftungsanlage aus, wenn diese nun auch zur Entrauchung genutzt werden soll?
In erster Linie interessiert mich die technische Machbarkeit, dann natürlich auch die finanzielle Seite, da die Bauherrin erst einmal nur die Kosten sieht.
Kann der Bauherrin die Ertüchtigung ?zu jedem Preis? aufgezwungen werden?
Fragen über Fragen.
Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rainer