Hallo Leute,
in einer meiner Literaturen habe ich folgenden Hinweis gefunden:
"Im Rahmen der Baugenehmigung sind für Kindergärten Blitzschutzanlagen erfoderlich; siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH, B. 4.7.84, BayVBl. 84, 597=BRS 42, 490)".
Ich bin auf der Suche nach diesem Schriftstück, Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß
Rupi