Autor: Nikolaus Hallo zusammen,
die Vorredner haben bestimmt alle auf Ihre Weise Recht, schauen Sie doch bitte auch bei den Richtlinien der BG bzw. Versicherungen/VdS nach, dort wird allgemein ein "freihalten von Türen" gefordert, weil Verkehrswege;
oder in VdS 2000 (gab) gibt es eine Darstellung in der o.a. "Sicherheitsabstand" dargestellt ist; frei nach dem Motto, wenn Türe, dann muß man auch (sicher) durchkommen können, etc.
Das mit dem Verwendungsnachweis der Türe geht nur mit einem großen Kreis, weil eigentlich nur betriebsbedingte Öffnungen in notwendigen Wänden zulässig sind und wenn Sie die die Türe "zustaplen/zusperren", dann wäre gemäß BauO der Sinn der Türe als Öffnung nicht erreicht und nur dafür gibt es den Verwendungsnachweis.
Ausserdem erleichtert eine gut öffenbare Türe der Feuerwehr die Rettungs- und Löscharbeiten.
wie schon gesagt, Brandschutz hat viele Facetten...
Grüße
N.