Hallo Herr Koeppen,
ich sehe das auch so, dass die FWP nicht Bestandteil des BSK sind.
Das BSK ist Stand Genehmigungsplanung, da kann ich noch keine FWP erstellen.
Ich schreibe es bei mir auch in die Angebote mit rein, dass das Erstellen solcher Planunterlagen nicht Bestandteil ist, jedoch erforderlichenfalls gerne angeboten wird.
Ich habe im BSK auch einen ähnlichen Textbeistein drin wie Hr. Bußmann mit Hinweisen z.B. zur Aktualisierung, ggf. Ort der Lagerung im Objekt sowie besondere Hinweise, die objektspezifisch in die FWP hinein müssen (z.B. Standorte größerer Mengen CO2-Löscher in einem Objekt mit Gefahrstofflager).
Viele Grüße,
Frank Borgert