Hallo Kollegen,
nach langer Zeit mal wieder hier im Forum.
Die Frage nach kleiner / großer Sonderbau wurde von meinen Vorgängern glaube ich ausreichend beantwortet. Ich möchte daher nur noch einen kleinen Hinweis anbringen bezüglich der Treppe ohne Treppenraum.
Vorab aus meiner Sicht (ohne nähere Prüfung) kein Problem.
Rechtliche Wertung aus meiner Sicht:
Nach § 37 BauO muss eine "notwendige" Treppe in einem eigenen Treppenraum liegen. Sollte es sich also um eine zusätzliche Treppe handeln ist es evtl. keine notwedige Treppe und somit nicht zwingend ein Treppenraum vorzusehen.
Wie die Kollegen schon ausgeführt haben gelten die Anforderungen der Bauordnung NRW (nun zitiere ich ein Schreiben des Ministeriums) für die von der Bauordnung materiell erfassten Gebäude. Darunter sind Wohngebäude und Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe (in der Regel ca. 200m?) erfasst.
In einer Konkreten Anfrage an das Bauministerium NRW zur Anwendung der Ausnahme nach § 37 (1) Satz 2, wonach Verbindungen von Geschossen innerhalb einer Nuztungseinheit ohne Treppernaum zulässig sind antwortete dieses (habe den genauen Wortlaut gerade nicht zur Hand daher nur sinngemäß):
Diese Ausnahme gilt nur für die von der Bauordnung materiell erfassten Gebäude (s.o.). Bei anderen Gebäuden, z.B. kleine Sonderbauten, muss die der Verzicht auf einen Treppenraum im Rahmen der brandschutztechnischen Beurteilung geprüft werden.
Somit kann man sich bei Sonderbauten nicht eingfachn nur auf § 37 (1) Satz 2 berufen sondern muss gegenüber der Bauaufsicht begründen, warum auf den notwendigen Treppenraum verzichtet werden kann.
Mit den besten Grüße
Wolfgang Cordier