Werte Brandschützer -
es ist wieder mal soweit, daß bei einem Objekt evtl. "die Soße teuerer als das Fleisch wird":
die Frage, ob ich zwei einzelne Verkaufsstätten je 2000 m2 Verkaufsfläche habe!
- zwei erdgeschossige Verkaufsstätten, Bestand (Massivbauweise DDR und Nachwendezeit)
- eine Verkaufsstätte hat ca. 1850 m2 Verkaufsfläche - hier soll ein Verkaufsraum umgenutzt werden
- die andere hat ca. 900 m? Verkaufsfläche
- Abstand 6 m zwischen beiden Gebäuden
- und nun die Gretchenfrage: zwischen beiden Gebäuden gibt es eine gläserne Überdachung, ca. 30 m lang --> ist das jetzt eine Ladenstraße, welche aus den zwei Verkaufsstätten eine macht, und damit Sonderbau, Rauchableitung etc. pp. ??
Das Ganze ist nicht wie eine Shopping Mall, die "Ladenstraße" ist auch Wind und Wetter ausgesetzt, da zu beiden Seiten voll offen, es ist halt eine Regenüberdachung zwischen zwei Gebäuden.
Einzelfallbetrachtung?
Rigoros Verkaufsstättenbaurichtlinie ansetzen?
(Dann ist wieder Rauchableitung nachzuweisen, und das im Bestand...nachträglich NRA ins dach schneiden...ich weiß nicht)
wäre für Hinweise dankbar.
Michael Koeppen