Hallo Gast,
Ihr Problem lässt sich mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilen. Internatsgebäude können sehr komplex sein.
Grundsätzlich werden Sie aber (so vermute ich bei der angegebenen Nutzung) abhängig von der Nutzerzahl aus dem KG zwei bauliche Rettungswege nachweisen müssen. Es ist ebenso anzunehmen, dass der Umbau genehmigungspflichtig ist. Am besten vorher mit der Bauaufsicht abklären.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an einen Sachverständigen zu wenden und ein BS-Konzept erstellen zu lassen, sofern es nicht baurechtlich von Haus aus erforderlich ist.
Gruß
Matthias Bußmann