Hallo,
wie Frau Linhardt bereits richtig schreibt, ist die SPrüf eine Basis. Doch leider werden z.B. die Feuerschutzabschlüsse dort zwar erwähnt, aber keine konkreten Fristen festgeschrieben.
Teilweise sind die Fristen in den anzuwendenden Richtlinien (z.B: AutSchR für automatische Schiebetüren in Rettungswegen = 2x jährlich) oder Zulassungen (z.B. Brandschutzklappen) festgelegt.
Grundsätzlich müssen alle relevanten Teile nach BayBO Art. 3 + 12 immer und jederzeit funktionieren!
Im Einzelfall sind auch aus Arbeitsschutzsicht Gefährdungsanalyen zu erstellen und Prüfintervalle individuell festzulegen (je nach Nutzungsfrquenz und Gefährdungspotential). Ebenso ist die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.
Also viel zusammensammeln und einen Prüfplan erarbeiten. Es wäre zu einfach, alles zentral in einem Regelwerk zu finden!
Viel Erfolg!
der Feuerteufel