Hallo Springer -
hier ist nicht alles bis ins Letzte geregelt, die Verantwortung bleibt beim Planer / Bauherrn.
Ob ein Seminarraum von 30 m? überhaupt Kennzeichen über den Ausgängen braucht? Vielleicht nein.
Ein Seminarraum mit 140 m?? Bestimmt ja.
Im Flur beide Fluchtrichtungen beschildern? Ja.
Haben die Nutzer ein "Restselbstentscheidungsrecht/-pflicht"? In der Regel ja
(nein KÖNNTE es sein bei geistig Behinderten oder im Pflegeheim).
muss man am konkreten Fall diskutieren und entscheiden.
Sie wollen wegen ein paar zwanzig Euro für Piktogramme nicht erst diskutiren?
Gut, dann machen Sie die Schilder überall hin.
Michael Koeppen