Hallo Herr Lang,
grundsätzlich erreicht man F90-AB auch mit einer entsprechend verkleideten Stahlkonstruktion. Ob das sinnvoll und wirtschaftlich ist, hängt mal wieder von vielen anderen Faktoren ab.
Vom Grundsatz der Bauordnung aus betrachtet -also ohne Abweichungen und Zusatzmaßnahmen- ist die tragende Konstruktion mit Sparren und Schalung nicht zulässig.
Mit freundlichem Gruß
Joachim Müller