wer weis, ob bei einer Brandmeldeanlage, welche 1998 errichtet wurde, auch schon der Aufstellort der BMA durch die
BMA selbst überwacht werden musste?
Nach DIN 14675 (Fassung 11.2003) Abs. 6.2.6, c ist dies ja erforderlich. War das auch schon bei einer früheren Fassung der DIN 146765 (gültig für das Jahr 1998) der Fall?
Vorab Dank,
R.Witzl