Hallo Herr/Frau Heigl,
die BauO ist zunächst für Wohngebäude ausgelegt. An alle Gebäude, welche grundsätzlich nicht reine Wohngebäude sind bzw. die noch nicht in die jeweiligen Sonderbauvorschriften, welche der BauO aufgesetzt sind, fallen, sind als sogenannte "Gebäude besonderer Art und Nutzung" zu beurteilen, an die zusätzliche Anforderungen gestellt werden können.
Patienten in Aufwachräumen, auch nach Kurznarkosen oder amb. OPs, sind grundsätzlich nicht in der Lage eigenständig einen Flucht- und Rettungsweg zu nutzen beziehungsweise auf Fremdhilfe / Rettung angewiesen.
Unter Berücksichtigung der Einsatzstruktur der örtlichen Feuerwehr (freiw. oder Berufsf.), der Ausrücke-,Anfahrts- und Erkundungszeit ist davon auszugehen, dass hier durch Verrauchung auf u.U. hilflose Personen im Brandfall bis zum Eintreffen des Feuerwehr wesentliche Personenschäden ergeben könnten.
Gruß
Wende