Hallo Martina,
bei dem Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die bezüglich der Glastrennwand zum notwendigen Flur ohne weitere Kenntnisse des Einzelfalls nicht beurteilbar ist.
Wenn z.B. alle Klassen direkte Ausgänge ins Freie haben, ist ggf. eine Abweichung möglich. Das hängt aber wieder davon ab, welche Räume/Nutzung/Personenzahl auf den notwendigen Flur als erster Rettungsweg angewiesen sind.
Hinweis:
Bei uns ist abhängig vom Einzelfall auch bei temporärer Nutzung ggf. ein Brandschutzkonzept für das gesamte Gebäude erforderlich, die Schulnutzung kann i.d.R. nicht isoliert betrachtet werden.
Gruß
Matthias Bußmann