Bundesland: Hessen Autor: Stefan ä Hallo Forum,
ich betreue als Fachplaner ein Wohn- und Geschäftshaus (GKl. 4, Tiefgarage als Mittelgarage) in Hessen, gebaut ca. 1965.
Im Laufe der Jahre wurden ohne Genehmigung einige Veränderungen in den Obergeschossen vorgenommen, die nun einvernehmlich mit der Bauordnung legalisiert werden sollen.
In den Trennwänden zwischen Tiefgarage und Kellerräumen (alter Bestand, keine Rettungswege betroffen!) sind Leitungs- durchführungen verschiedener Art (Heizung, Wasser, Elektro) vorhanden, oftmals verschiedene Leitungen in einem Durchbruch. Keine übergroßen Öffnungen aber eben nicht "dicht" nach MLAR.
Ein Zustand, wie er in vielen Altbauten vorhanden ist.
Die Installationen sind offenbar aus der Entstehungszeit oder kurz danach. Der nachträgliche Einbau von Elektro- und Kombischotts bedeutet hohen Aufwand (Vergrößern der Öffnungen auch an schwer zugänglichen Stellen, umlegen und verlängern = erneuern von Leitungen etc.).
Wie weit geht hier der Bestandsschutz (Schotts gab es damals noch nicht)? Danke für Ihre Einschätzungen!
Stefan