Bundesland: Schleswig-Holstein Autor: Zimmermann ä In einer Berufsbildungsstätte wurden einige Kellerräume zu Hobbyräumen umfunktioniert.Die Räume liegen in einem Internatsgebäude. Wie kann jetzt die Nutzung ausgelegt werden. Stundenweise, oder generelles Verbot für die Nutzung der Kellerräume.
Eine Brandmeldeanlage wurde installiert.