Autor: Nikolaus Hallo zusammen:
Frage an Hr. Schächer: wo stehen die F30 für das o.a. Tragwerk zur Aussteifung der "halben" Brandwandscheiben?
Gemäß M-IndBauRL Pkt. 5.8.4 sind anstelle einer inneren Brandwand zwei sich gegenüberstehende Wände der Feuerwiderstandklasse F90 aus nichtbrennbaren Baustoffen zulässig. Die diese Wände unterstützenden oder aussteifenden Bauteile sind in der gleichen Feuerwiderstandsklasse auszuführen wie die tragenden Teile des zugeordneten Brandbekämpfungsabschnittes.
und ... nicht falsch verstehen, Ihr Vorschlag ist gut.
Nikolaus