Hallo Kai Schulze -
Ihre Frage ist durchaus nicht banal, es gibt schon Grenzfälle.
Normalerweise ist Verwaltung keine Versammlungsstätte, wie W.L. schon sagte.
Aber jetzt hätte man innerhalb einer Verwaltungseinheit einen Schulungsraum für 220 Leute, was dann?
Nun: genau die VStättVO lesen - dort ist immer von "Besuchern" die Rede, also Ortsunkundigen, Nicht-beim-Arbeiten-Befindlichen (wer im Arbeitsprozess ist, ist i.d.R. ´normal´ leistungsfähig, da im arbeitsfähigen Alter und ´gesund´; Besucher können alle sein, Kleinkinder, Behindertenwohngruppen beim Ausflug, Alte...pardon...Senioren usw.).
Aber jetzt ein Mehrzweckraum innerhalb der Verwaltungsnutzung, wo auch mal eine Betriebsfeier mit 205 Besuchern, also Fremde, Familienangehörige usw. abgehalten wird, was dann?
Muss man also möglichst konkret und lebensnah sehen.
Michael Koeppen